Die Reichsregierung in der Weimarer Republik war die höchste politische Autorität des Deutschen Reiches zwischen 1919 und 1933. Sie bestand aus dem Reichspräsidenten und dem Reichskabinett.
Der Reichspräsident wurde durch eine Direktwahl vom Volk für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt. Er hatte eine repräsentative Rolle und war das Staatsoberhaupt. Zudem hatte er wichtige exekutive Funktionen, wie die Ernennung und Abberufung des Reichskanzlers und die Auflösung des Reichstags.
Das Reichskabinett, auch Reichsregierung genannt, wurde vom Reichspräsidenten ernannt und bestand aus dem Reichskanzler und verschiedenen Ministern. Der Reichskanzler war der Leiter der Reichsregierung und hatte die Befugnis, die Richtlinien der Politik zu bestimmen. Er wurde in der Regel durch eine Mehrheit im Reichstag gestützt.
Während der Weimarer Republik gab es mehrere Regierungen, die aufgrund der politischen Instabilität häufig wechselten. Die bekannteste davon war die sogenannte "Große Koalition" unter Reichskanzler Hermann Müller, die von 1928 bis 1930 regierte. Eine weitere wichtige Regierung war die Kabinettssitzung unter Reichskanzler Gustav Stresemann, die für ihre außenpolitischen Bemühungen zur Stabilisierung Deutschlands bekannt war.
Die Reichsregierung hatte jedoch mit zahlreichen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu kämpfen, darunter Hyperinflation, politische Instabilität und das Aufkommen extremistischer Parteien wie der NSDAP. Die Weimarer Republik endete schließlich 1933 mit der Machtergreifung Adolf Hitlers und der Errichtung des nationalsozialistischen Regimes.
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